news-blog | agb | datenschutz 
 
unternehmensberatung, existenzgründungsberatung und coaching - dipl.-päd. claudia engelberts
startseite
existenzgründung
unternehmensberatung
coaching
profil
referenzen
 gründungszuschuss | förderprogramme  kontakt | impressum | datenschutz

wichtige informationen

Wichtige Informationen: Gründungszuschuss

Informationen zur Beantragung von Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit
 
Die Bedingungen für die Förderung Ihrer Existenzgründung mit Gründungszuschuss haben sich zum 28.12.2011 geändert.
Hier finden Sie die Informationen zu den Voraussetzungen für den Bezug von Gründungszuschuss.
 
Sie sind arbeitslos, haben noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I und möchten sich selbständig machen?
 
Dieser Schritt kann von der Agentur für Arbeit mit dem Gründungszuschuss gefördert werden. Voraussetzung für die Bewilligung des Gründungszuschusses ist u.a. ein guter Businessplan, in dem die Geschäftsidee, die Chancen und Risiken sowie Kapitalbedarf, Finanzierungsplan und Umsatz- und Rentabilitätsvorschau dargestellt sein müssen.
Dieser Plan muss von einer fachkundigen Stelle, z.B. IHK, HWK, Bankinstitut etc. begutachtet und für tragfähig befunden werden.
 
In welcher Höhe kann mit Gründungszuschuss gefördert werden und wie lange?

1. Phase: 6 Monate Gründungszuschuss in Höhe Ihres Arbeitslosengeldanspruches plus 300,00 EUR
2. Phase: 9 Monate Gründungszuschuss in Höhe von 300,00 EUR. Ein erneuter Antrag ist für die zweite Phase erforderlich.
 
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit zu versichern, dies kostet z. Zt. ca. 80 Euro pro Monat.
 
Sie benötigen Hilfe bei der Businessplan-Erstellung und der Antragstellung auf Gründungszuschuss?
Für diese Hilfe gibt es eine Bezuschussung in Höhe von 50% , wenn Sie einen gelisteten und freigeschalteten Berater für das Förderprogramm BPW NRW konsultieren!
Auch nach der Gründung besteht oft Beratungsbedarf, um das junge Unternehmen erfolgreich am Markt zu platzieren.

Hier kann seit dem 01.10.2008 bei den Regionalpartnern der kfw-Bank (z.B. der Wirtschaftsförderung Ihrer Kommune, der IHK, etc.) das
Gründercoaching Deutschland für Arbeitslose
    (Arbeitslosenvariante)

beantragt werden. Diese Förderung gilt nur für das erste Jahr nach der Gründung aus der Arbeitslosigkeit, auch bei Gründung aus ALG II / Hartz IV - Bezug!
 
Gefördert werden 90% (also 3600,00 € von max. 4000,00 € netto Beraterhonorar) für mindestens fünf Tagewerke.
 
Zum Vergleich: 50% in den alten Bundesländern, und 75% in den neuen Bundesländern für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit ab dem 2.-5. Jahr nach der Gründung und für alle anderen Gründungen bis fünf Jahre nach der Gründung.

Förderprogramme
 
Nutzen Sie das kostenlose Erstgespräch für weitere Informationen!
 
Hier geht es weiter zu den Zuschüssen!
 
 
Gründungszuschuss: Druckversion als PDF
 
> PDF-Reader zum kostenlosen Download
Unternehmensberatung & Coaching - Dipl.-Päd. Claudia Engelberts - Admiralstraße 9 - 44265 Dortmund
Tel.: 0231/5677398 - Fax: 0231/56777282 - Mail: info@unternehmensberatung-engelberts.de
 
Bookmark Buttons
Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: BoniTrust Bookmark bei: Linkarena Information